Echtheit von Bewertungen

§ 5b Abs. 3 UWG neue Fassung – Echtheit der Kundenbewertungen muss begründet werden. Mit der Einführung der Omnibus-Richtlinie am 28.05.22 sind Händler dazu verpflichtet, zu erklären, ob und wie Kundenbewertungen auf ihre Echtheit geprüft werden.

Grundsätzlich sind alle Bewertungen in diesem Online-Shop authentisch und echt. Dies überprüfen wir, in dem Bewertungen nur von „Verifizierten Besitzern“ hinterlassen werden können. Zusätzlich wartet jede Bewertung auf eine Freigabe bevor sie für die Öffentlichkeit ersichtlich ist. Diese erfolgt manuell und wird von uns dahingehend überprüft, ob der Bewertende einen Artikel gekauft hat und ob er für den Artikel nicht schon einmal eine Bewertung abgegeben hat.

Zusätzlich fügen Mitarbeiter u.U. Bewertungen manuell ein, die uns von Kunden, die einen Artikel bei uns erworben haben, telefonisch oder per E-Mail übermittelt wurden. Meist so, dass der Kunde für die Öffentlichkeit weitestgehend anonym bleibt.

Unsere Bewertungen auf diesem Shop sind also nachvollziehbar und garantiert echt.

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